Glaskuppel darf gebaut werden – aber mit Einschränkungen
Im November 2021 wurde der Plan, das Plaza-Gebäude im Kreis 4 aufzustocken, bewilligt. Zwei Stockwerke sollten es sein. Im ersten Dachgeschoss soll eine Markthalle mit verschiedenen Take-aways entstehen. Noch einen Stock darüber ist ein Restaurant geplant. Das Ganze wird überdacht von einer Glaskuppel. Doch dagegen gab es Widerstand. Während der Denkmalschutz die Kuppel guthiess, legt der Heimatschutz gemeinsam mit Anwesenden Einsprache dagegen ein.
Nun setzte sich vor Baurekursgericht die Haltung des Denkmalschutzes durch. Wie der «Tages-Anzeiger» schreibt, heisst es im Entscheid: «Die Vereinbarkeit des Bauvorhabens des streitbetroffenen Gebäudes ist nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts nicht mehr zu prüfen.» Das bedeutet im Klartext, die Glaskuppel darf kommen.
Teilerfolg auch für die Einsprechenden
Aber auch diejenigen, die Einsprache gegen das Projekt eingelegt haben, dürfen zumindest einen Teilerfolg feiern. Die ursprünglich geplanten Öffnungszeiten bis Mitternacht sind durch die Einsprachen nicht möglich. Auf der gesamten Dachterrasse ist der Betrieb auf die Zeit von 10 bis 22 Uhr beschränkt worden.
Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.
Und auch für die Beleuchtung der verglasten Dachterrasse gibt es Auflagen. Auch wenn das Gericht nicht davon ausgeht, dass eine hohe Belästigung durch das Licht entsteht, soll die Baubewilligung mit dem Zusatz ergänzt werden, dass ein Beleuchtungskonzept zum Gastroprojekt dazu eingereicht werden muss.
(zor)