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Obergericht Zürich verhandelt Gazprombank-Prozess

Ex-Angestellt der Gazprombank wirde vorgeworfen Geschäftsbeziehung mit dem russischen Cellisten und Dirigenten Sergey Roldugin geführt zu haben.
Foto: Keystone
Justiz

Zürcher Obergericht muss Konten von «Putins Cellist» beurteilen

Vier Angestellte der Gazprombank haben sich am Montag vor dem Zürcher Obergericht für ihren Umgang mit den Konten eines Putin-Vertrauten verantworten müssen. Das Urteil wird erst in rund einem Monat bekanntgegeben.

Vor Gericht standen am Montag neben dem Chef der Bank auch zwei weitere Geschäftsleitungsmitglieder sowie ein Kundenberater. Es handelt sich dabei um drei russische Staatsbürger und einen Schweizer.

Die Staatsanwaltschaft warf ihnen mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften vor. Im Zentrum des Falls steht die Geschäftsbeziehung der Bank zu Sergey Roldugin, der als enger Freund des russischen Präsidenten Wladimir Putin gilt.

Es flossen hohe Summen

Bei der Eröffnung von Konten für zwei Firmen im Jahr 2014 wurde Roldugin als wirtschaftlich Berechtigter ausgewiesen. Über die Konten flossen in den darauf folgenden zwei Jahren insgesamt zweistellige Millionenbeträge. Oft war das Geld nur kurze Zeit bei der Gazprom Bank Schweiz (GPBS), bevor es an eine andere Bank überwiesen wurde. Die Staatsanwaltschaft sprich diesbezüglich von eigentlichen «Durchlaufsüberweisungen».

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Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätten die Verantwortlichen der Bank spätestens im Frühling 2016 reagieren müssen, als nach der Veröffentlichung der «Panama Papers» in den Medien breit über die Nähe Roldugins zu Putin und damit zusammenhängende heikle Geschäfte berichtet wurde. Stattdessen dauerte es noch Monate, bis die Geschäftsbeziehung beendet wurde.

Für die Verletzung der Sorgfaltspflichten forderte die Staatsanwaltschaft für alle Beschuldigten bedingte Geldstrafen, die etwas höher liegen, als diejenigen, die das Bezirksgericht Zürich im März 2023 aussprach.

Der Chef der Bank soll eine bedingte Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu 3000 Franken erhalten. Für die beiden weiteren Geschäftsleitungsmitglieder forderte die Anklage 210 Tagessätze zu 400, beziehungsweise 500 Franken. Der Kundenbetreuer soll mit 150 Tagessätzen zu 400 Franken bestraft werden. Alle Geldstrafen sollen auf Bewährung bei einer Probezeit von zwei Jahren ausgesprochen werden.

Cellist soll auch geschäftlich erfolgreich sein

Die Verteidiger der vier Beschuldigten hingegen forderten Freisprüche. Ihren Ausführungen zufolge hatte «Putins Cellist», wie Roldugin in Medienberichten auch genannt wird, auch geschäftlich eine glückliche Hand. Als «Investor mit besten Beziehungen zu Persönlichkeiten in der russischen Wirtschaft und Politik», sei er durchaus in der Lage gewesen, sich ein Vermögen zu erarbeiten.

Dementsprechend hätte man bei der GPBS lange Zeit auch keinerlei Anlass zur Vermutung gehabt, dass die Gelder, die über seine Konten flossen, tatsächlich jemand anderem gehören könnten. Nach Ansicht der Verteidiger wäre es Aufgabe der Staatsanwaltschaftm Beweise dafür vorzulegen, dass Roldugin nicht der tatsächlich Berechtigte gewesen sei.

Die GPBS geriet im Nachgang zu den Enthüllungen der «Panama Papers» ins Visier der Schweizerischen Finanzmarktaufsicht Finma. Im Herbst 2022 stellte die Bank ihre Geschäftstätigkeit ein und begann mit der Abwicklung. Bei der GPBS handelt es sich um eine Tochtergesellschaft des russischen Energiekonzerns Gazprom.

(sda/zor)

Quelle: ZüriToday
veröffentlicht: 27. Mai 2024 06:28
aktualisiert: 27. Mai 2024 17:11