Zürcher Obergericht verurteilt «Quäl-Eltern» zu Freiheitsstrafen
Für den 44-jährigen Vater bleibt es bei fünf Jahren Freiheitsstrafe wegen schwerer Körperverletzung. Die Strafe der Stiefmutter reduzierten die Richter aufgrund ihres schwierigen Vorlebens auf vier Jahre.
«Sie haben dem Mädchen erhebliche Schäden zugefügt, sie wie eine Aussätzige behandelt» sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. Das Verhalten sei abscheulich gewesen, etwas vom schwierigsten, das er im Gerichtsaal zu ertragen hatte, ergänzte er. Die Richter hätten die Strafe gar höher angesetzt, was aber wegen des Verschlechterungsverbotes nicht möglich ist.
Das Mädchen musste schon ab einem Alter von sieben Jahren leiden. Dass er seine Tochter so behandelt habe, sei besonders verwerflich, sagte der Richter zum Beschuldigten. Dabei sollte die Familie doch Schutz und Geborgenheit bieten.
Kein Härtefall – Vater erhält Landesverweis
Herausgekommen waren die langjährigen Schläge und Erniedrigungen, nachdem eine Lehrerin Meldung gemacht hatte. Die beiden hätten also nicht selber damit aufgehört, sagte der Richter.
Für den Deutschen bleibt es auch bei der Landesverweisung von 10 Jahren. Er sei erst als Erwachsener in die Schweiz gekommen und gilt für die Richter nicht als Härtefall.
Gemäss dem Urteil kommen die Beschuldigten nicht um eine Zeit hinter Gittern herum. Da sei zwar hart, weil ihre gemeinsame Tochter noch minderjährig ist. Doch «das entspricht ihrer Delinquenz», sagte der Richter.
Die Urteile können noch am Bundesgericht angefochten werden.
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(sda/roa/zor)