Geschwister sollen dem gleichen Schulhaus zugeteilt werden
Der Stadtrat soll prüfen, wie bei der Zuteilung von Schülerinnen und Schülern in die Volksschule die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als zusätzliches und zwingendes Zuteilungskriterium festgelegt werden könne, heisst es im am Donnerstag veröffentlichten Vorstoss.
Konkret fordern Emanuel Tschannen und Yasmine Bourgeois von der FDP, dass Geschwisterkinder oder Kinder, die im selben Haushalt leben, «zwingend» derselben Schuleinheit und, sofern möglich, dem gleichen Schulhaus zugeteilt werden.
Familien und alleinerziehende Eltern mit mehreren Kindern seien auf eine einfache Schullogistik angewiesen, heisst es im Vorstoss. Würden Geschwister oder in einem gemeinsamen Haushalt lebende Kinder unterschiedlichen Schulhäusern zugeteilt, werde dadurch die Logistik und Organisation der Eltern oder der Erziehungsberechtigten erschwert. Und damit auch die «angestrebte bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf», halten die Postulanten fest.
Die derzeit geltenden Zuteilungskriterien erlauben es laut dem Postulat den Kreisschulpräsidien und den Schulleitungen nicht, bei der Zuteilung in die Volksschule das Kriterium der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu berücksichtigen. Das sei weder sachgerecht noch zeitgemäss.
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(sda/oeb)