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Flughafen Zürich: Passagier entreisst Polizistin die Waffe - Bülacher Gericht verordnet Therapie

Einem Mann gelang es im Juni 2023, einer Polizistin am Flughafen Zürich die Waffe zu entreissen. (Symbolbild)
Foto: /KEYSTONE/ENNIO LEANZA
Flughafen Zürich

Passagier entreisst Polizistin die Maschinenpistole

Ein Mann, der im Juni 2023 am Flughafen Zürich einer Polizistin eine Maschinenpistole entriss, wurde vom Bezirksgericht Bülach zu einer Therapie verurteilt. Wegen seiner Schizophrenie und Cannabissucht zur Tatzeit gilt er als schuldunfähig.

Das Bezirksgericht Bülach hat einen 40-jährigen Mann zu einer ambulanten Therapie verurteilt. Der Schweizer hatte im Juni 2023 am Flughafen Zürich für einen gefährlichen Zwischenfall gesorgt, als er sich bei einem Handgemenge mit zwei Polizistinnen eine Waffe aneignete.

Passagiere und Personal flüchteten in die Toiletten

Die dramatischen Szenen spielten sich in der Nähe des Gates A82 ab, wie der «Zürcher Unterländer» berichtet. Der Mann fiel durch lautstarkes Schreien und das Nachahmen von Schussbewegungen mit seinen Armen und Händen auf. Als zwei Polizistinnen der Flughafenpolizei versuchten, ihn zu kontrollieren, eskalierte die Situation. Während eines Gerangels gelang es dem Mann, einer der Polizistinnen das Maschinengewehr zu entreissen und die Waffe zu entsichern. Passagiere und Personal flüchteten aus Angst in die Toiletten. Nur das Eingreifen einiger Passagiere, die sich auf den Mann stürzten, verhinderten Schlimmeres.

Angeklagter verharmlost den Vorfall

Laut Staatsanwältin war es reiner Zufall, dass kein Schuss in die Menschenmenge abgefeuert wurde. Die Anklage lautete auf Gefährdung des Lebens sowie auf Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Vor Gericht bestritt der Angeklagte die Vorwürfe. Er behauptete, dass er sich von den Polizistinnen bedroht gefühlt habe, es habe aber keine Gefahr bestanden, weil die Waffe nach dem Handgemenge unter ihm begraben war. Nach der Tat verbrachte der Mann eine Zeit in Haft und wurde in einer psychiatrischen Klinik behandelt. Heute lebt er in einer Wohngemeinschaft für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.

Störung aus dem Schizophrenie-Spektrum

Am Mittwoch musste das Bezirksgericht Bülach entscheiden, ob der Angeklagte zum Zeitpunkt des Vorfalls schuldunfähig war. Ein psychologisches Gutachten stellte fest, dass der Mann an einer Störung aus dem Schizophrenie-Spektrum leidet und zum Tatzeitpunkt cannabisabhängig war. Das Gericht kam zum Schluss, dass der Angeklagte die Möglichkeit einer Schussabgabe beim Entreissen der Waffe in Kauf genommen habe. Er habe die Tat aber in einem Zustand nicht selbstverschuldeter Schuldunfähigkeit begangen.

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Therapie statt Haftstrafe

Anstelle einer Strafe ordnete das Gericht eine ambulante Therapie an. Der Richter betonte, dass eine stationäre Therapie angeordnet werden könnte, falls der Mann sich nicht an die Therapieauflagen hält. Der Entscheid des Bezirksgerichts ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte kann Berufung gegen das Urteil einlegen.

(twe)

Quelle: ZüriToday
veröffentlicht: 17. Oktober 2024 10:40
aktualisiert: 17. Oktober 2024 10:40