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Zürcher Bezirksgericht verurteilt FCZ-Fan nach Platzsturm

Der zuständige Staatsanwalt fordert für den FCZ-Anhänger wegen des Betretens der Tartanbahn und der Netz-Kapuze eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs und wegen einer Widerhandlung gegen das Vermummungsverbot.
Foto: KEYSTONE/STEFFEN SCHMIDT
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Zürcher Bezirksgericht verurteilt FCZ-Fan nach Platzsturm

Das Zürcher Bezirksgericht hat am Mittwoch einen FCZ-Fan unter anderem wegen Hausfriedensbruch verurteilt: Aus Fotos gehe hervor, dass es der 22-Jährige war, der nach einem Derby gegen GC vermummt auf die Tartanbahn des Letzigrunds gestürmt war, hielt der Einzelrichter in der Urteilsbegründung fest.

Der Beschuldigte bestritt die Vorwürfe: Er sei in der Südkurve nicht wirklich aktiv, sagte er. Er gehe einfach an fast jedes Spiel des FC Zürich. Weitere Angaben machte der heute 22-Jährige an der Verhandlung am Mittwoch - wie zuvor in der Untersuchung - nicht.

Gemäss Anklageschrift war der Beschuldigte am 23. Oktober 2021 unmittelbar nach dem Schlusspfiff im Zürcher Derby mit anderen FCZ-Anhängern auf die Tartanbahn im Letzigrund gerannt und zur gegnerischen GC-Kurve gestürmt.

Polizei identifizierte Fan auf Fotos

Der Richter hielt dem Schweizer eine Fotodokumentation vor, die die Stadtpolizei anhand der Videoaufnahmen im Stadion erstellt hatte. Die Polizei habe ihn identifiziert; gemäss deren Erkenntnissen sei zu sehen, wie er um 19.41 Uhr das Stadion betreten habe.

Später soll sich der Fussballfan gemäss Anklage die Kapuze seiner FCZ-Jacke über den Kopf und das eingenähte Netz vor das Gesicht gezogen haben, um sich unkenntlich zu machen. Um 22.25 Uhr stürmte er dann gemäss Fotos vermummt auf die Tartanbahn. Zwei Minuten später kletterte er zurück in die Südkurve und nahm aus einem am Zaun aufgehängten Turnbeutel ein Handy, das er zuvor unmaskiert dort deponiert hatte, wie der Richter ausführte.

«Keine Aussage», entgegnete der Beschuldigte dazu. Dasselbe sagte er, als der Richter anmerkte, dass er «eine grosse Ähnlichkeit zwischen Ihnen und den Fotos» erkenne.

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Ähnlichkeit ist keine Identifizierung

Eine grosse Ähnlichkeit sei noch keine Identifizierung, hielt der Verteidiger des FCZ-Fans in seinem Plädoyer fest. Aus den Aufnahmen gehe nicht hervor, dass die Person, welche die Polizei jeweils rot umkreist habe, wirklich sein Klient sei. Dazu sei sie zu vermummt.

Auf den Fotos vor dem Vorfall sei zwar das Gesicht der umkreisten Person erkennbar, räumte der Verteidiger ein. Doch sei nicht belegt, dass es sich um denselben Mann handle, der später vermummt auf die Tartanbahn gegangen sei. Zudem lägen in den Akten gar keine Vergleichfotos: «Es ist damit unklar, ob mein Klient im Stadion war.»

Das Gericht zweifelt nicht

Für das Gericht war es aber unbestritten, dass der 22-Jährige auf den Platz gestürmt war. Haaransatz, Gesichtsform - da verblieben keine Zweifel, auch wenn der Mann heute einen Schnauz statt eines Barts trage, sagte der Richter. Die Aufnahmen seien zudem von Spezialisten der Fanzsene ausgewertet worden. «Wir sind weit entfernt von Zweifeln.»

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrer Anklageschrift wegen Hausfriedensbruchs im Letzigrund und einer Übertretung des Vermummungsverbots sowie einigen Strassenverkehrsdelikten eine unbedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 140 Franken verlangt.

Der Verteidiger plädierte am Mittwoch weitgehend auf Freisprüche. Sein Mandant sei einzig wegen groben Verletzungen der Verkehrsregeln zu einer bedingt ausgesprochenen Geldstrafe von maximal 50 Tagessätzen zu 50 Franken zu verurteilen.

Das Gericht folgte weitgehend der Staatsanwaltschaft, verurteilte den Schweizer aber zu einer tieferen Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 90 Franken. Die Geldstrafe schob es zudem zugunsten einer Probezeit von vier Jahren auf. Eine Verbindungsbusse von 1800 Franken sowie eine Busse von 300 Franken muss der Fussballfan hingegen bezahlen.

(sda/osc)

Quelle: ZüriToday
veröffentlicht: 5. Juni 2024 07:47
aktualisiert: 5. Juni 2024 12:34