Zürich
Stadt Zürich

Stadt kann Tempo 30 auf Rosengartenstrasse nicht einführen

Lärm und Verkehr

Streit um Tempo auf Zürcher Rosengartenstrasse erreicht nächste Stufe

Seit Jahren streiten Stadt und Kanton ums Tempo bei der Rosengartenstrasse im Zürcher Kreis 10. Der Zürcher Stadtrat zieht das neueste Urteil jetzt vors Verwaltungsgericht.

Temporeduktion auf 30km/h auf der Rosengartenstrasse – ja oder nein? Darüber streiten Stadt und Kanton nun bereits seit Jahren.

Erst kürzlich fiel der Entscheid, dass eine Temporeduktion nicht möglich sei. Diese Einschätzung der Kantonspolizei wurde von der kantonalen Rekursabteilung bestätigt. Der Zürcher Stadtrat ist da jedoch anderer Meinung und zieht das Urteil weiter vors Verwaltungsgericht, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt.

Anwohnende forderten weniger Lärm

Ursprünglich ging die Debatte noch von Anwohnerinnen und Anwohnern aus. Diese forderten, unterstützt von der IG Westtangente, eine Temporeduktion, um den Lärm zu verringern. Die Stadt Zürich lehnte dies ab und zwei Anwohnende rekurrierten 2017 gegen den Entscheid.

Die Klägerinnen und Kläger beriefen sich auf das Bundesgericht. Tempo 30 ist demnach die geeignetste Methode, um auf den Strassen den Lärm zu dämpfen. Erst nach dem klaren Nein der Stimmbevölkerung zum Rosengartentunnel lenkte die die Stadt ein und wollte die Höchstgeschwindigkeit senken.

Stadt blitzte bei Kantonspolizei ab

Bevor etwas unternommen werden konnte, fragte der Stadtrat jedoch bei der Kantonspolizei nach, ob die Verlangsamung machbar sei. Nach 16 Monaten kam die Antwort: Nein. Seither zieht sich der Streit immer weiter hin. Ob die Stadt die Kantonspolizei überhaupt um Erlaubnis hätte bitten müssen, ist umstritten.

Auch wenn die Rosengartenstrasse als Kantonstrasse zählt, so darf die Stadt den Verkehr auf dieser selber steuern. Sollte der Verkehr auf Durchfahrtstrassen ausserhalb der Stadt beeinflusst werden, ist von der Kantonspolizei jedoch die Erlaubnis zur Reduktion der Geschwindigkeit einzuholen. Da die Kantonspolizei wohl genau dies befürchtete, entschied sie dagegen.

Gemäss eines Verkehrsgutachtens, dass die Stadt Zürich erstellen liess, würde der Verkehr ausserhalb des Stadtgebiets nicht beeinflusst werden, schreibt der «Tages-Anzeiger» weiter. Die kantonale Rekursabteilung und die Kantonspolizei Zürich sind da anderer Meinung. Ob und wann es auf der Rosengartenstrasse langsamer zu und her gehen wird, ist unklar.

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(roa)

Quelle: ZüriToday
veröffentlicht: 16. Mai 2024 21:17
aktualisiert: 16. Mai 2024 21:17