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Kanton Zürich: Hier darfst an Silvester Feuerwerk zünden

Quelle: Das waren die sieben letzten Zürcher Silvester-Feuerwerke / TeleZüri / ZüriToday / Olivia Eberhardt

Grosse Übersicht

Hier darfst du an Silvester im Züribiet Feuerwerk zünden

Zum Jahreswechsel wird vielerorts privat Feuerwerk gezündet. Doch nicht überall ist es erlaubt. Im Kanton Zürich wird das Ablassen von Feuerwerkskörpern jeweils auf Gemeindeebene geregelt. In der Stadt Zürich gibt es eine Verbotszone.

Feuerwerk spaltet die Gemüter. Für die einen gehört es zum Jahreswechsel dazu, viele wollen die laute Knallerei einschränken. So gilt zum Beispiel in Davos ein striktes Feuerwerksverbot. Unter dem Jahr ist das Abbrennen von privaten Feuerwerken auch im Kanton Zürich in den wenigsten Gemeinden und Städten erlaubt. Für die Silvesternacht gibt es aber in den meisten Polizeiverordnungen Ausnahmen. Hier findest du eine Übersicht, wie es in der Stadt in deiner Nähe aussieht.

Zürich

Rund um das untere Seebecken gilt in der Stadt Zürich in der Silvesternacht ein Feuerwerksverbot. Weil der Silvesterzauber stattfindet, darf am 31. Dezember ab 18 Uhr bis zum 1. Januar um 6 Uhr kein Feuerwerk gezündet werden. Das Verbot gilt für das Festgelände, rund um das untere Seebecken, entlang der Limmat vom See bis zur Rathausbrücke und im Bereich des Sechseläutenplatzes.

Rund um das Zürcher Seebecken und in der Innenstadt ist Feuerwerk auch in der Silvesternacht verboten.

Foto: Stadtpolizei Zürich

Ansonsten ist in der Silvesternacht Feuerwerk auf dem Gebiet der Stadt Zürich grundsätzlich erlaubt. Dabei dürfen keine Personen, Tiere oder Gegenstände gefährdet werden. In Menschenansammlungen ist das Abbrennen von Feuerwerk verboten.

Das Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen ist aufgrund der Nähe zum Flughafen Zürich und der dichten Besiedelung aus sicherheitstechnischen Gründen verboten.

Winterthur

Ausserhalb der Ruhezeiten ist in Winterthur das Zünden von Feuerwerk verboten. Da aber an Silvester traditionell auch ausserhalb der Ruhezeiten Feuerwerk gezündet wird, gibt es in der Stadt Winterthur für diese Nacht eine Ausnahme. Das Abbrennen von Raketen und anderen lärmenden Feuerwerkskörpern ist damit auch zum Jahreswechsel gestattet.

Sicherheitsvorschriften müssen auch in Winterthur eingehalten werden. So weist die Stadt unter anderem darauf hin, die Warnhinweise auf der Verpackung zu beachten oder in der Nähe des Feuerwerks striktes Rauchverbot einzuhalten. Zudem sei ein Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Getreidefeldern und Wäldern zu wahren. Je nach Grösse des Feuerwerkskörpers betrage dieser zwischen 40 und 200 Metern.

Uster

In der Stadt Uster ist das Zünden von Feuerwerkskörpern, die Lärm verursachen, gemäss der Polizeiverordnung der Stadt verboten, wenn keine Bewilligung vorliegt. An Silvester muss aber trotzdem nicht auf die Knallerei verzichtet werden. Art. 12. der Polizeiverordnung definiert für Silvester/Neujahr, Fasnacht und den 1. August Ausnahmen.

Bülach

Auch in Bülach ist das Zünden von Feuerwerkskörpern in der Polizeiverordnung geregelt. Das Abbrennen von lautem Feuerwerk ist nur in der Nacht vom 1. auf den 2. August und in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar gestattet. Zudem ist es explizit verboten, Himmelslaternen in der Stadt Bülach steigen zu lassen.

Affoltern am Albis

Das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk ist auch in Affoltern am Albis in der Silvesternacht gestattet. In der städtischen Polizeiverordnung wird dabei jedoch explizit festgehalten, dass Feuerwerk nur so abgebrannt werden darf, dass keine Personen, Tiere oder Sachen gefährdet werden.

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Quelle: ZüriToday
veröffentlicht: 29. Dezember 2023 14:13
aktualisiert: 29. Dezember 2023 14:41