Kantonsrat beschliesst neue Bauvorschriften für Hitzeminderung
Der Kantonsrat hat die Vorlage am Montag in der Schlussabstimmung mit 121 zu 49 Stimmen angenommen. Die Nein-Stimmen stammten von Kantonsrätinnen und Kantonsräten der SVP/EDU-Fraktion.
Neue Möglichkeiten zur Begrünung
Die Änderungen am Planungs- und Baugesetz (PBG) geben den Gemeinden neue Möglichkeiten, um Vorschriften zur Siedlungsentwicklung im Hinblick auf den Klimawandel zu erlassen. Dabei geht es unter anderem um Vorgaben zur Begrünung von Aussen- und Dachflächen.
Die Vorlage wurde von den Bürgerlichen in einzelnen Punkten abgeschwächt – zum Missfallen von links-grün. Die jetzt verabschiedeten Änderungen seien nur «einige Mikro-Schrittchen», sagte Judith Anna Stofer (AL, Dübendorf) vor der Schlussabstimmung.
Gestrichen wurde bei der Behandlung der Vorlage im Januar beispielsweise die so genannte Unterbauungsziffer. Diese hätte das Verhältnis zwischen Grundstücks- und Untergeschossfläche geregelt.
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Mehr Schutz für Bäume
Durchsetzen konnte sich die «Klima-Allianz» im Kantonsrat hingegen bei strengeren Vorschriften zum Schutz von Bäumen. Die Gemeinden und Städte können künftig Zonen definieren, in denen Bäume mit einem Stammumfang von mehr als einem Meter nur noch mit Bewilligung gefällt werden dürfen.
Zudem gilt künftig eine Bewilligungspflicht für Steingärten und andere Umgebungsgestaltungen, «die die Begrünung beeinträchtigen».
Die Gesetzesänderungen unterstehen dem fakultativen Referendum.
(sda/hap)