Radio 24 Workflow: Missbräuchliche Kündigung
In der Schweiz dürfen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ohne Angabe eines Grundes das Arbeitsverhältnis kündigen. Durch das Arbeitsrecht wird diese Freiheit aber in gewissen Fällen eingeschränkt. Eine Kündigung aufgrund eines Persönlichkeitsmerkmals, aufgrund von persönlicher Missgunst oder aus Rache ist in der Regel missbräuchlich. Ausserdem gibt es einzuhaltende Kündigungsfristen, welche sich zum Beispiel bei Krankheit verlängern. Wird aus einem dieser Gründe gekündigt oder obwohl man krank war, kann man sich dagegen wehren und Entschädigung fordern. Wie ihr euch gegen eine missbräuchliche Kündigung wehren könnt, erfahrt ihr in diesem Blog-Beitrag.
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