10 Tipps, wie du bei den Steuern sparen kannst
Die Steuern sind ein leidiges Thema. Alle Jahre wieder flattert die Steuererklärung ins Haus. Und alle Jahre wieder wird das Ausfüllen der Steuererklärung so weit nach hinten geschoben wie möglich.
Aber wir müssen dich trotzdem daran erinnern. 😜 Du hast noch bis Ende März Zeit, deine Steuererklärung einzureichen. Hier kannst du dir die Steuererklärungs-Software Private Tax des Kantons Zürich downloaden.
So kannst du bei den Steuern sparen
Kennst du das auch, dass du gar nicht genau weisst, wo du überall Abzüge angeben kannst und was du überhaupt alles angeben kannst? GA, Fahrkosten, Weiterbildungen oder Verpflegung. Deshalb liefern wir dir vorab 10 Tipps, wie dubei der Steuererklärung Geld sparen kannst.
1. ÖV und Velo
Als Teil deiner Berufsauslagen kannst du deine Fahrkosten bei den Steuern abziehen. Während es beim Auto verschiedene Einschränkungen gibt, kannst du für dein Velo pauschal 700 Franken abziehen. Für den öffentlichen Verkehr zwischen Wohnort und Arbeitsplatz kannst du die effektiven Fahrkosten geltend machen.
2. Weiterbildung
Weiterbildungen im Zusammenhang mit dem Beruf sind abzugsfähig (das gilt aber nicht für die erste Ausbildung). Der Kanton Zürich gewährt eine Pauschale von 500 Franken ohne Nachweis.
3. Berufsauslagen
Neben Fahrkosten und Weiterbildungen kannst du diverse weitere berufsmässige Ausgaben absetzen, darunter für Verpflegung, Berufskleidung, Werkzeuge, Computer und Fachliteratur. Häufig ist der Abzug entweder effektiv mit Nachweis oder pauschal ohne Nachweis möglich.
4. Verpflegungskosten
Wenn du während der Mittagspause nicht nach Hause zum Essen gehen kannst, dann kannst du einen Pauschalbetrag als Abzug geltend machen. Im Kanton Zürich beträgt dieser immerhin 3'200 Franken im Jahr bzw. 15 Franken pro Arbeitstag.
5. Versicherungen
Je nach Versicherungstyp sind die Prämien abzugsfähig. Prämien von Autoversicherungen und Hausratversicherungen beispielsweise kannst du nicht abziehen, dafür Krankenkassen-, Unfall- und Lebensversicherungsprämien.
6. Spenden
Wenn du Organisationen oder Institutionen, die öffentliche oder gemeinnützige Zwecke verfolgen, finanziell unterstützt, kannst du diese Ausgaben von den Steuern abziehen. Sie dürfen allerdings nicht mehr als 20 Prozent des Nettoeinkommens ausmachen. Zudem musst du grössere Spenden belegen können. Auch Parteispenden darfst du geltend machen.
7. Säule 3a
Das Geld, das du in die 3. Säule eingezahlt hast, verkleinert deine Steuerrechnung ebenfalls. Für die Steuerperiode 2019 beträgt der maximale Abzug für Angestellte 6'826 Franken.
8. Krankheit und Unfall
Krankheits- und Unfallkosten, die durch die Versicherung nicht gedeckt sind (weil du zum Beispiel eine hohe Krankenkassen-Franchise gewählt hast), kannst du bei den Steuern abziehen. Das gilt übrigens auch für die Kosten von rezeptpflichtigen Brillen, anerkannten Naturheilpraktikern und Zahnärzten.
9. Kreditzinse
Steuersenkend wirken auch Zinsen von Hypotheken und Privatkrediten, nicht aber Leasingkosten und Rückzahlungen.
10. Kinder
Alimente und Unterhaltsbeiträge an Ex-Partner und Kinder werden als Steuerabzüge anerkannt. Für jedes minderjährige Kind kannst du also einen Betrag vom Einkommen absetzen. Auch für volljährige jugendliche Personen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen (beispielsweise eine Ausbildung) einen Steuerrabatt. Das gilt auch für Kinderbetreuungen, zum Beispiel Krippen oder Tagesmütter.
Gut zu wissen:
Die Frist, die du für das Ausfüllen der Steuererklärung hast, kann verlängert werden, wenn die Verlängerung rechtzeitig beantragt wird. Die Fristerstreckung kann bis spätestens zum 30. November gewährt werden, wobei die genauen Fristen auf Kantons- und Gemeindeebene individuell geregelt werden. Für die Fristverlängerung kannst du beim Kantonalen Steueramt Zürich ein begründetes Gesuch einreichen.