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So lernen Polizei, Sanität und Feuerwehr in Zürich das Fahren mit Blaulicht

Quelle: Fahrtraining im Simulator bei Schutz & Rettung Zürich / Schutz & Rettung Zürich

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So lernen Polizei, Sanität und Feuerwehr das Fahren mit Blaulicht

Wenn es schnell gehen muss, sind die Beamten der Polizei, der Feuerwehr und der Sanität immer wieder mit Blaulicht und Sirene unterwegs. Dazu bedarf es aber einer Ausbildung. ZüriToday hat bei Zürcher Blaulichtorganisationen angefragt, wie diese aussieht.

Welche Voraussetzungen braucht es für die Ausbildung?

Grundsätzlich kommen laut Janos Kick, Mediensprecher bei Schutz & Rettung Zürich, alle angehenden Rettungssanitäterinnen und -sanitäter sowie Feuerwehrleute in Ausbildung als Fahrer oder Fahrerin der Einsatzfahrzeuge infrage. Einzige Voraussetzung für die Fahrt mit einem Rettungswagen von Schutz & Rettung Zürich ist die Fahrprüfung C1 (bis 7,5 Tonnen).

Wer bei der Berufsfeuerwehr von Schutz & Rettung mit Blaulicht unterwegs sein möchte, braucht die Fahrprüfung für den Lastwagen (C).

Um die Ausbildung für ein solche Fahrzeug machen zu können, brauchts die Lastwagenprüfung. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Wie läuft die Ausbildung ab?

Rettungssanitäterinnen und -sanitäter von Schutz & Rettung Zürich werden von eigenen Fahrlehrern ausgebildet, die für den Theorie-Unterricht sowie die Trainings im Fahrsimulator verantwortlich sind. Zuerst wird die Fahrpraxis ohne Patientin beziehungsweise Patient und ohne Sondersignal trainiert, danach folgt eine stufenweise Heranführung an Fahrten mit Sondersignal. Als letzte Stufe folgen dann Fahrten mit Sondersignal und Patientinnen oder Patient. Alle Fahrten finden immer begleitet durch einen erfahrenen Rettungssanitäter oder eine erfahrene Rettungssanitäterin statt.

Quelle: Fahrtraining im Simulator bei Schutz & Rettung Zürich / Schutz & Rettung Zürich

Bei der Berufsfeuerwehr werden die Fahrtrainings im Rahmen der Motorwagendienst-Ausbildungen durchgeführt. Diese beinhalten jährlich einen Theorieblock, Fahrtraining im Einsatzgebiet sowie jährlich eintägige Fahrsicherheitstrainings. Am Flughafen werden zusätzlich flughafenspezifische Fahrtrainings durchgeführt, bei denen Ortskenntnisse der Pisten- und Rollwegsysteme geschult werden. Auszubildende werden nicht als Fahrerin und Fahrer eingeteilt. Nach rund zwei Dritteln der Ausbildungszeit (12 Monate) können sie aber auf Rückfahrten von Einsätzen Feuerwehrfahrzeuge fahren.

Am Flughafen Zürich werden flughafenspezifische Fahrtrainings durchgeführt

Foto: KEYSTONE/Anthony Anex

Aspirantinnen und Aspiranten von Kantons- und Stadtpolizei Zürich werden während des ersten Ausbildungsjahres in der gemeinsamen Polizeischule von Stadt und Kanton Zürich ausgebildet. Dort finden über 60 Lektionen zum Thema Fahrausbildung statt. Darunter fallen laut Kapo-Mediensprecher Florian Frei, verschiedene Fahrsicherheitstrainings, Übungen von Dringlichkeitsfahrten im Fahrsimulator sowie die Vermittlung von Theorie. Auch nach der Ausbildung nehmen Korpsangehörige regelmässig an Fahrsicherheitstrainings teil.

Im zweiten korpseigenen Ausbildungsjahr der Stadtpolizei Zürich gibt es laut Stapo-Sprecherin Judith Hödl nochmals eine Unterrichtssequenz, die spezifisch auf das Fahren in der Stadt Zürich bezogen ist. Auch nach der Ausbildung finden für Korpsangehörige regelmässige Fahrsicherheitstrainings statt.

Wie wird entschieden, wann Blaulicht und Wechselklanghorn eingesetzt werden?

Laut Kick wird die Dringlichkeit von Einsatzfahrten zunächst grundsätzlich durch die Einsatzleitzentrale (ELZ) festgelegt. Sowohl bei Fahrten der Berufsfeuerwehr als auch der Sanität entscheidet auf der Hinfahrt immer die Einsatzleitzentrale über den Einsatz von Blaulicht und Sondersignal. Auf der Rückfahrt mit Patienten zum Zielspital ist der Zustand des Patienten ausschlaggebend. Dies entscheiden die Rettungssanitäterinnen und -sanitäter am Einsatzort. Die Berufsfeuerwehr fährt grundsätzlich ohne Sondersignal zurück.

Sämtliche Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Verwendung von Blaulicht und Wechselklanghorn sind in einem Merkblatt des Bundesamtes für Strassen ASTRA festgehalten.

Darin heisst es unter anderem, dass Blaulicht und Wechselklanghorn nur solange gebraucht werden dürfen, als die Einsatzfahrt dringlich ist und die Verkehrsregeln nicht eingehalten werden können.

Was passiert, wenn Blaulicht und Wechselklanghorn zu Unrecht eingesetzt werden?

Verstösse gegen das Strassenverkehrsrecht werden laut Kick von den Untersuchungsbehörden geahndet. Sie und das Strassenverkehrsamt entscheiden über allfällige Konsequenzen. Intern würde ein Ausweisentzug bedeuten, dass die bzw. der entsprechende Mitarbeitende für die Dauer des Ausweisentzuges keine Funktion als Fahrerin oder Fahrer übernehmen könnte.

Wann Schutz & Rettung Zürich mit Blaulicht und Sirene fahren darf, ist streng geregelt. 

Foto: Keystone

Was passiert bei Unfällen mit Fahrzeugen, die mit Blaulicht und Wechselklanghorn unterwegs sind?

Bei Schutz & Rettung Zürich kommt es laut Kick «glücklicherweise nur selten zu Unfällen und nur mit Blechschaden.» Auch die Stadtpolizei Zürich verzeichnet nur wenige Unfälle, in die Polizeifahrzeuge bei dringenden Dienstfahrten verwickelt sind und bei denen Beteiligte verletzt werden.

Alle Unfälle werden von den zuständigen Strafverfolgungsbehörden untersucht. Bei Verkehrsunfällen mit Körperverletzungen, an denen Fahrzeuge der Stadtpolizei Zürich beteiligt sind, wird die Kantonspolizei Zürich zur Sachverhaltsabklärung beigezogen.

Welche Konsequenzen Unfälle für die beteiligten Einsatzkräfte haben, hängt bei Schutz & Rettung von der Beurteilung der Untersuchungsbehörden und des Strassenverkehrsamtes ab.

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Quelle: ZüriToday
veröffentlicht: 24. August 2024 11:15
aktualisiert: 24. August 2024 11:15