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Keine gesetzliche Regelung für vertrauliche Geburt in Zürich

Das Gebären unter Pseudonym, auch vertrauliche Geburt genannt, wird im Kanton Zürich nicht gesetzlich geregelt. Möglich ist sie dennoch. Sechs von elf Listenspitälern mit Geburtenabteilung bieten diese Möglichkeit an. (Symbolbild)
Foto: KEYSTONE/DPA/SINA SCHULDT
Parlament

Gebären unter Pseudonym kommt im Kanton Zürich nicht ins Gesetz

Das Gebären unter Pseudonym, auch vertrauliche Geburt genannt, wird im Kanton Zürich nicht gesetzlich geregelt. Der Kantonsrat hat am Montag eine Motion der GLP mit 90 Nein- zu 81 Ja-Stimmen abgelehnt. Das Angebot bestehe und funktioniere ja bereits, fand die Mehrheit.

Die GLP reichte die Motion ein, weil die vertrauliche Geburt nicht in allen Spitälern im Angebot ist. Der Kanton müsse den Spitälern Vorgaben machen und Unklarheiten regeln, fand sie. Wichtig sei auch eine Aufklärungskampagne, damit alle Betroffenen informiert seien.

Die Ratsmehrheit fand jedoch, dass es für die vertrauliche Geburt kein Gesetz brauche. Die Angebote seien einfach zu finden und würden funktionieren. Zudem gebe es pro Jahr nur einen oder zwei Fälle. Bei der vertraulichen Geburt erhält die Frau im Spital ein Pseudonym. Das Spital behandelt die Personalien vertraulich, meldet sie aber den Zivilstandsbehörden.

(sda)

Quelle: ZüriToday
veröffentlicht: 26. August 2024 11:03
aktualisiert: 26. August 2024 11:03