Waadtländer Mutter auf dem Weg zum Kinderspital am HB verhaftet
Eine alleinerziehende Mutter aus dem Kanton Waadt verliert im Mai 2023 kurz nach deren Geburt das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Tochter Bénédicte (Name geändert). Das Mädchen wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde wegen Verdachts auf Kindsgefährdung in einem Heim in Lausanne untergebracht. Die Mutter wehrt sich rechtlich gegen die Fremdplatzierung – unterliegt schlussendlich aber vor Bundesgericht.
Die Mutter ist besorgt um die Betreuung von Bénédicte und reicht eine Strafanzeige gegen das Heim in Lausanne ein, wie die «Limmattaler Zeitung» berichtet. Grund für die Vorwürfe sind mutmassliche Beulen am Kopf und Rötungen im Intimbereich des Mädchens. Eine Untersuchung im Kantonsspital Freiburg kann den Verdacht auf Misshandlung weder bestätigen noch entkräften.
Die Kindsmutter reist daraufhin am Dienstag nach Zürich, um Bénédicte im Kinderspital untersuchen zu lassen. Dort kommen sie aber nicht an. Weil die Mutter nicht über das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Tochter verfügt und Bénédicte trotz wiederholter Aufforderung nicht rechtzeitig ins Heim nach Lausanne zurückbrachte, reichte die Kesb Waadt eine Strafanzeige wegen Entziehens von Minderjährigen ein.
Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.
Die Mutter wird darum am Hauptbahnhof festgenommen, zurück nach Lausanne gebracht und verbringt dort die Nacht in Haft. Bénédicte wird später in ein Spital im Kanton Waadt gebracht.
(tow)