Zürich
Stadt Zürich

Bezirksgericht Zürich: Autofahrer fährt Mann auf A1 um

Der Staatsanwalt fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten, bei einer Probezeit von zwei Jahren. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/WALTER BIERI
Tödlicher Verkehrsunfall

Sufffahrer macht vor Bezirksgericht Zürich Filmriss geltend

Der 33-jährige Lenker, der sich am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten muss, hat jeglichen Alkoholkonsum am Unfallabend abgestritten. Er gab zwar zu, einen 61-jährigen Mann auf der A1 überfahren zu haben, machte aber einen Filmriss geltend.

Er habe an diesem Abend lediglich Cola Zero getrunken, betonte der Schweizer in der Befragung. Weshalb die Blutprobe dennoch Alkohol feststellte, kann sich der zweifache Vater nicht erklären. Möglicherweise seien die Proben vertauscht worden.

An den eigentlichen Unfall wollte er sich nicht erinnern. Er habe einen Filmriss bis zum Zeitpunkt, an dem er mit seinem Auto stillgestanden habe. «Hätte ich den Mann gesehen, hätte ich sicher abgebremst.» Sein Anwalt forderte einen vollumfänglichen Freispruch - nur schon deshalb, weil das Opfer eine Mitschuld am Unfall trage.

Der Nissan des 61-jährigen Opfers war etwa zehn Minuten zuvor von einem Mercedes gestreift worden. Statt das Auto aber wegzustellen und sich in Sicherheit zu bringen, sei der Mann ohne Warnweste auf der Fahrbahn gestanden und habe Fotos von den Schäden gemacht.

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«Sicher zwei Liter Bier getrunken»

Für den Staatsanwalt war jedoch klar, dass der Beschuldigte alleine für den tödlichen Unfall verantwortlich war. Er habe an dem Abend «sicher zwei Liter Bier» getrunken. Den Filmriss bezeichnete er als Schutzbehauptung. So müsse der Beschuldigte nicht zugeben, dass er einen grossen Fehler gemacht und einen Menschen getötet habe.

«Das Unfallopfer hatte keine Chance, dem Auto auszuweichen.» Der Staatsanwalt zeigte sich beruhigt darüber, dass keine Hinterbliebenen den Prozess miterleben wollten. «Der Beschuldigte zeigt keinen Anflug von Mitgefühl. Er bemitleidet nur sich selber.»

Der Staatsanwalt fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Dazu soll eine Busse von 1500 Franken kommen. Das Urteil dürfte noch am Donnerstag eröffnet werden.

(sda/joe)

Quelle: ZüriToday
veröffentlicht: 24. Oktober 2024 10:38
aktualisiert: 24. Oktober 2024 10:44