Gericht entscheidet: Absage des Alba Festival war diskriminierend
«Das Verwaltungsgericht hat entschieden. Der Beschluss des Regierungsrates zur Absage des Alba Festivals 2021 war diskriminierend.» So startet der LinkedIn-Post der Zürcher Regierungsrätin Jaqueline Fehr. Das hat das Zürcher Verwaltungsgericht entschieden.
Dem Alba Festival wurde 2021 nur 48 Stunden vor dem Start die Bewilligung aufgrund der Corona-Pandemie entzogen. Als Grund gab die Kantonsregierung damals an, dass die Impfquote bei der betroffenen Gemeinschaft zu tief sei.
Regierungsrat habe Diskriminierungsverbot verletzt
Die eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) stufte die Absage schon kurz danach als diskriminierend ein. Laut der Kommission habe es keinen sachlichen Grund für die Absage gegeben. An der Veranstaltung hätte die 3G-Regel gegolten, das Publikum des Festivals wäre also entweder geimpft, genesen oder negativ getestet gewesen.
Dieser Einschätzung gab das Zürcher Verwaltungsgericht nun recht. Es schreibt im Urteil, welches Jaqueline Fehr auf LinkedIn publizierte, dass die Verfügung des Regierungsrates das Diskriminierungsverbot verletzt habe.
Quelle: Keystone-SDA
Veranstalter nehmen Urteil mit Genugtuung zur Kenntnis
«Niemand verliert gerne vor Gericht – auch ich nicht», meint Jaqueline Fehr in ihrem Post. Trotzdem sei sie froh über das Urteil. «Es ist gut zu wissen, dass das Zürcher Verwaltungsgericht bei Fragen der Diskriminierung einen strengen Massstab ansetzt», so die Regierungsrätin.
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Gegenüber von «20 Minuten» erklärte Adem Morina, der Veranstalter des Festivals, dass man den Entscheid des Gerichts mit grosser Genugtuung zu Kenntnis genommen habe. Man habe aber nichts anderes erwartet. Auch der Stadtzürcher FDP-Präsident Përparim Avdili äussert sich auf X zum Urteil und fragt: «Wird nun endlich Verantwortung dafür übernommen?»
(zor)