Afghane muss nach Attacke auf Joggerin die Schweiz verlassen
Die Taten des Beschuldigten sind über zwei Jahre her. Im August 2022 war eine heute 34-jährige Frau im Wald oberhalb des Theaters Rigiblick unterwegs, als sie beim Joggen von einem Unbekannten angefallen wurde. Wie es in der Anklage heisst, sei der Mann plötzlich aus dem Wald gekommen und habe die Frau gefragt: «Wo Zürich?» Die Frau zeigte Richtung Stadt und joggte weiter.
Der Unbekannte rannte ihr nach und packte sie am Hals – er nahm sie in den Schwitzkasten. Die Frau wehrte sich und gemeinsam fielen beide einen Abhang runter. Sie konnte den Mann in die Flucht schlagen, erlitt aber mehrere Verletzungen. Unter anderem brach sie sich zwei Finger.
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Exhibitionistische Akte
Nur wenige Stunden später soll derselbe Mann einer Frau mit Kinderwagen seinen erigierten Penis gezeigt haben, als diese bei der Wasserwerkstrasse an der Limmat unterwegs gewesen war. Der erste exhibitionistische Akt war dies nicht. Bereits im Juni desselben Jahres soll er sich vor einer Betreuerin in einem Transitzentrum in Davos entblösst und ihr sein Geschlechtsteil gezeigt haben.
Der erste Teil des Prozesses gegen den heute 22-jährigen Afghanen am Bezirksgericht Zürich hatte bereits vor einem Jahr, im November 2023, stattgefunden. Damals sagte er, er könne sich an nichts mehr erinnern, weil er zu dem Zeitpunkt Alkohol und Drogen konsumiert habe. Der Richter befand, dass erst weiter Informationen aus dem Umfeld des Beschuldigten gesammelt werden müssen, um entscheiden zu können, ob ein neues Gutachten in Auftrag gegeben werden soll.
Überdurchschnittlich intelligent
Wie die "NZZ" berichtet, kam der Mann 2015 mit einem Schlepper in die Schweiz. 2016 lehnten die Behörden sein Asylgesuch ab. Bis 2019 lebte er in einer Pflegefamilie im Kanton Graubünden. Zudem begann er eine Lehre, die er aber nicht abschloss. Die Pflegemutter beschrieb den heute 22-Jährigen als fröhlich. Ab dem 15. Lebensjahr sei es schwieriger geworden und der Afghane wechselte in ein Flüchtlingsheim. Ehemalige Lehrpersonen gaben an, den Mann als überdurchschnittlich intelligent wahrgenommen zu haben.
Der Afghane selbst verweigerte sich einer psychiatrischen Untersuchung. Ein Psychiater attestierte dem Angeklagten jedoch eine hohe Rückfallgefahr. Im Oktober 2024 fanden laut der «NZZ» erneut Befragungen statt. Dabei kam das Gericht zu einem Urteil, welches über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmass hinausging. Es verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten und 7 Jahren Landesverweis. Verurteilt wurde er wegen versuchter sexueller Nötigung sowie wegen einfacher Körperverletzung und mehrfachem Exhibitionismus.
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