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Absturzgefahr: In Zürich Manegg gibts keine Sitzbänke am Bahnhof

Sicherheit

Absturzgefahr! Bänkli am Bahnhof Zürich Manegg sind weg

An der Haltestelle Zürich Manegg sind keine Sitzgelegenheiten mehr da. Die Bänke seien wegen des Geländers dahinter gefährlich gewesen, lautet die Begründung. Die Hintergründe entpuppen sich allerdings als äusserst kompliziert.

Seit einigen Wochen gibts am Bahnhof Zürich Manegg keine Sitzbänke mehr. Wer lange auf den Zug warten muss, muss stehen. An einer Säule hängt ein Plakat, das über das Entfernen der Sitzbänke informiert. «Aus Sicherheitsgründen mussten wir vorübergehend die Sitzbänke an dieser Haltestelle entfernen», heisst es im Schreiben der Sihltal Zürich Uetliberg Bahn (SZU).

Die Bänke standen direkt vor einem Geländer. Auf Google Maps ist bildlich festgehalten, wie der Bahnhof aussah, bevor sie entfernt wurden.

So sah der Bahnhof Zürich Manegg mit Sitzbänken aus.

Foto: Google Maps

Der Grund für das Entfernen der Sitzbänke sind Sicherheitsvorschriften, um Abstürze zu verhindern. Auf dem Infozettel ist nämlich festgehalten: Ein Geländer müsse gemäss Suva-Vorgaben mindestens 1,10 Meter hoch sein. Im Bereich der Sitzbänke sei dies nicht der Fall. Es bestehe die Gefahr, dass Personen auf die Sitzflächen steigen und über das Geländer stürzen könnten.

SZU äussert sich zu fehlenden Bänken

Die SZU erklärt auf Anfrage von ZüriToday, dass die Sitzbänke schon Mitte November entfernt wurden und bestätigt, dass der Grund dafür die Geländer-Mindesthöhe von 1,10 Metern sei, die im Bereich der Bänke nicht gegeben sei.

Zwar informiert die Suva im Rahmen der Prävention über die Anforderungen für die Gestaltung von Geländern. Die Suva teilt aber auf Anfrage mit, dass der geschilderte Fall die öffentliche Sicherheit betreffe. Die Suva, die sich für die Sicherheit der Arbeitnehmenden ihrer Branche einsetze, sei dafür nicht zuständig.

Kantonales Baurecht entscheidet im Streitfall

Tatsächlich gibt es genaue Sicherheitsvorgaben für Geländer in der Schweiz, um vor Stürzen aus der Höhe zu schützen. Für Erwachsene braucht es ab einer Absturzhöhe von einem Meter grundsätzlich ein Schutzelement. Die Höhe der Schutzelemente wird für Erwachsene ab der begehbaren Fläche bemessen, für Kinder ab der besteigbaren Fläche. So hält es die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) fest. Da gibt es aber jede Menge Ausnahmen und Besonderheiten – es kommt immer auf den Einzelfall an.

Wer was genau definiert, ist dementsprechend ziemlich kompliziert. Bauten sind jeweils im kantonalen oder gar kommunalen Baurecht geregelt und nicht für die ganze Schweiz einheitlich. In einem Streitfall, wenn es zum Beispiel zu einem Unfall kommt, stützt sich das zuständige Gericht in erster Linie auf diese Baugesetzgebung. Weist die Gesetzgebung Lücken auf, stützt sich das Gericht auf die relevanten technischen Normen von privaten Organisationen – unter anderem vom Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein (SIA) und Schweizerischen Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS).

Montage neuer Bänke in Manegg wird geprüft

Doch weshalb soll am Bahnhof Manegg genau eine Mindest-Geländerhöhe von 1,10 Metern gelten? Die BFU erklärt auf Anfrage, dass es für Haltestellen eigene Regeln gibt, was die Sicherheit und Geländerregeln betrifft. Die SZU schliesslich schreibt auf Anfrage: «Die 1,1 Meter werden in verschiedenen Regelwerken und von verschiedenen Stellen gefordert und entsprechen dem ‹Stand der Technik›.» Konkret seien die 1,1 Meter in der Norm «SN 640 568» vom VSS festgeschrieben. Diese Norm betrifft die passive Sicherheit im Strassenraum durch Geländer.

Ob und wann es an der Haltestelle Manegg wieder Sitzgelegenheiten geben wird, ist noch unklar. Derzeit werde laut SZU geprüft, ob und wie das Geländer im Rahmen des bestehenden Gestaltungsplans erhöht werden und damit die Sitzbänke wieder aufgestellt werden können.

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Quelle: ZüriToday
veröffentlicht: 26. Januar 2024 09:04
aktualisiert: 26. Januar 2024 09:04