Die neuen Corona-Massnahmen im Kanton Zürich
Diese Regelungen hat der Kanton Zürich neu beschlossen:
2-Haushalte-Regel
Im Kanton Zürich dürfen die Personengruppen pro Tisch höchstens aus zwei Haushalten stammen. Dabei müssen sämtliche Kontaktdaten aller Gäste erhoben werden.
Sperrstunde ab 22 Uhr
Neben den Restaurationsbetrieben müssen alle weiteren öffentlich zugänglichen Betriebe ab 22 Uhr schliessen. Die Sperrstunde gilt damit namentlich auch für Einkaufsläden, Take-Aways, Tankstellenshops, 24h-Shops sowie Unterhaltungs-, Sport- und Freizeitbetriebe. Casinos werden ganz geschlossen. Auch Bordell- und Erotikbetriebe müssen schliessen.
Versammlungsverbot für mehr als 10 Personen
Im öffentlichen Raum gilt ein Versammlungsverbot für Gruppen mit mehr als 10 Personen – auch für Demonstrationen und Unterschriftensammlungen. Zwischen 24. Dezember und 10. Januar sind Sonntags- und Festtagsverkäufe verboten. Treffen im Freundes- und Familienkreis seien zwar bis zu 10 Personen erlaubt, es werde aber die Zwei-Haushalte-Regel empfohlen.
Massnahmen für Schülerinnen und Schüler
GymnasiastInnen und BerufsfachschülerInnen bleiben nach den Weihnachtsferien bis am 11. Januar in einer Vertiefungswoche. Während dieser Woche arbeiten die Schülerinnen und Schüler zuhause selbstständig an Arbeitsaufträgen. Die Prüfungen zur Berufsmaturität werden im nächsten Jahr erneut ausfallen.
Die ergriffenen Massnahmen sind bis zum 10. Januar 2021 gültig.
Quelle: CH Media Video Unit
Quelle: CH Media Video Unit